PHYSIOTHERAPEUTISCHE BETREUUNG
Die physiotherapeutische Betreuung erfolgt über eine Heilmittelverordnung des jeweils behandelnden Arztes je nach Krankheitsbild des Bewohners.
PHYSIOTHERAPEUTISCHE BETREUUNG
Die physiotherapeutische Betreuung erfolgt über eine Heilmittelverordnung des jeweils behandelnden Arztes je nach Krankheitsbild des Bewohners.